14.04.2011
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VERLINKUNG AUF RECHTSWIDRIGEN INHALT In seiner jetzt vorgelegten Entscheidungsbegründung, Musikindustrie vs. Heise wegen einer Verlinkung auf ein wohl illegales Kopierprogramm, macht der BGH deutlich, dass bei der Verlinkung auch die Meinungs- und Pressefreiheit berücksichtigt werden müssen. Des Weiteren hatte Heise auf die mögliche Rechtswidrigkeit der Software im Artikel hingewiesen und sich deshalb den rechtswidrigen Inhalt nicht "zu eigen" gemacht. Die Klage gegen Heise wurde daher abgewiesen.
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05.04.2011
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MEDIENFREIHEIT vs. PERSÖNLICHKEITSRECHT VON SCHWERVERBRECHER Wieder hat der BGH die Pressefreiheit gestärkt: Ein Schwerverbrecher müsse hinnehmen, dass Zeitungen fallbezogene Aritkel archivieren und auf diesen Artikel auch unter Namensangabe des Verbrechers hinweisen, solange Eingriff ins Persönlichkeitsrecht hierdurch relativ gering gehalten wird. Wohlgemerkt, eine einzelfallbezogene Abwägung hat der BGH instruktiv durchgeführt. Die Nennung des Namens war hier nicht plakativ in aktuellem Zusammenhang erfolgt, sondern nur passiv nach Recherche. Insofern wurde der Eingriff relativ gering gehalten und die Medienfreiheit überwog im Interesse an der zeitgeschichtlichen Dokumentation.
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05.04.2011
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SCHRANKEN BEI DER ONLINENUTZUNG VON BILDERN In einer neuen Entscheidung zur Online-Nutzung von Bildern im Rahmen der Berichterstattung über Ausstellungen, hat der BGH die Schrankenbestimmungen des Urheberrechts sehr anschaulich zum Thema "Zugänglichmachung" beleuchtet.
Kernsatz ist: "Ein Eingriff in das Urheberrecht bedarf stets so lange einer Rechtfertigung, wie er andauert." Es ist daher zu differenzieren zwischen punktueller und Dauerhandlung. Hierzu der BGH: "Besteht der Eingriff in einer punktuellen Handlung, wie etwa bei einer Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes, so muss er zum Zeitpunkt dieser Handlung gerechtfertigt sein. Handelt es sich bei dem Eingriff dagegen um eine Dauerhandlung, wie bei einer öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes (...), muss er während des gesamten Zeitraums dieser Handlung gerechtfertigt sein (BGH Urteil vom 05.10.2010, Aktenzeichen: I ZR 127/09).
Hierauf wendet der BGH die Schrankenbestimmungen (Recht zur Archivierung, Zitatrecht usw.) an und ordnet sie zu. Interessant für alle Websitebetreiber:
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13.01.2011
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KOSTENLOSER NAMENSCHECK Vor jeder Markenanmeldung sollte eine professionelle Markenrecherche durchgeführt werden. Dies kann teuer sein.
Es lohnt sich daher schnell vorab einen kleinen Namenscheck durchzuführen. Dies kann eine professionelle Recherche zwar nicht ersetzten, jedoch durchaus Recherchekosten sparen. Ein gutes Tool neben den Suchmaschinen ist hierfür zum Beispiel
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10.01.2011
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PRESSEFREIHEIT GESTÄRKT, DURCHSUCHUNG VON REDAKTION ZWEIFELHAFT Zwei Verfassungsbeschwerden gegen Durchsuchungen von Redaktionsräumen eines Radiosenders im Rahmen eines Strafverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht stattgegeben. Die Rundfunkfreiheit sei bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchungen nicht ausreichend berücksichtigt worden. Mehr zu diesen interessanten Entscheidungen
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07.01.2011
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WIDERRUFSBELEHRUNG DOCH NICHT GANZ EINFACH In einer neuen Entscheidung klärt der BGH zur Widerrufsbelehrung die Kriterien für die hinreichende DEUTLICHKEIT. Zum Beispiel dürfen Zwischenüberschriften, Schriftgröße und Absätze nicht unterschätzt werden. Mehr dazu
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03.01.2011
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ACHTUNG: CAFE HAFTET FÜR FILESHARING DER KUNDEN Das wissen oft weder Betreiber eines Internetcafes noch Unternehmer mit einem betrieblichen Internetanschluss oder Hoteliers, etc.: Sie haften für die Rechtsverletzungen ihrer Kunden im Internet, wenn sie nicht geeignete Maßnahmen ergriffen haben. So urteile jetzt das Landgericht Hamburg (Beschluss v. 25.11.2010 - Az.: 310 O 433/10). Geeignete Maßnahmen können nach dem LG Hamburg z.B. Portsperren sein.
Dieser Ansatz ist zumindest diskussionswürdig: Immerhin handelt es sich bei den Verletzern bzw. Kunden regelmäßig um erwachsene Personen, denen ihr rechtswidriges Verhalten bewußt ist. Wie weit gehen die Prüfungspflichten des Unternehmers? Für Kunden? Für Angestellte? Soll der Unternehmer wirklich dafür haften, dass sein Kunde rechtswidrig handelt?
Überspitzt könnte die Konsequenz aus dieser Entscheidung heißen, dass Restaurants nur stumpfe Messer und Plastikflaschen an die Gäste geben dürfen, weil andernfalls Körperverletzungsgefahr besteht.
Der BGH hat in seiner interessanten Entscheidung "Sommer unseres Lebens" (Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08) im privaten Bereich die "ZUMUTBARKEIT" der Sicherungsmaßnahmen als Kriterium für die Abgrenzung herangezogen.
Welche Maßnahmen zumutbar für einen Cafebetreiber oder einen Vermieter eines Ferienappartments ist, wird noch zu diskutieren sein, in Abwägung zum schützenswerten Interesse am freien Zugang zum Internet in der Informationsgesellschaft.
Zum Urteil:
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17.12.2010
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INFORMATIONSINTERESSE AM KLATSCH & TRATSCH LEGITIM Interessant ist eine neuere Entscheidung des BGH zum Persönlichkeitsrecht von Prominenten bei Bildveröffentlichungen in der "Klatschpresse". Hier statuiert der BGH, dass auch ein legitimes "öffentliches Interesse über Ereignisse aus dem Adel und sonstigen gehobenen Gesellschaftskreisen" anerkannt werden müsse und nicht "nicht vorschnell als bloße Neugier abgetan werden" könne. Hiermit hebt der BGH die Bedeutung der Pressefreiheit auch für den Bereich der "yellow press" hervor.
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15.12.2010
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PERSÖNLICHKEITSRECHT IN DER PRESSE Der BGH hat in einer neuen Entscheidung klargestellt, dass bei der Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht unterschieden werden muss zwischen Wort- und Bildberichterstattung. Für Bilder von Personen als intensiverer Eingriff gelten hierbei strengere Maßstäbe. Die genauen Kriterien werden in der Entscheidung genau ausgeführt und sind zu finden unter
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2.12.2010
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BGH: PERLENTAUCHER:DE Es ist immer wieder eine schwierige Frage: Ist mein Werk, das ich mit Hilfe oder auf der Grundlage anderer Werke geschaffen habe, eigenständig oder eine Bearbeitung? Davon hängt ab, ob eine Urheberrechtsverletzung gegeben ist, oder nicht. Die Übergänge sind oft schwierig exakt zu bestimmen. Der BGH gibt dazu Richtlinien:
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13.09.2010
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CHECKLISTE FÜR GRÜNDER Als Fachleute stehen Gründer oft vor einem riesigen Berg fachfremder Aufgaben wie Bankgespräche führen und Businessplanerstellung. Zur Bewältigung dieser Aufgaben gibt IMPULS eine detaillierte Checkliste an die Hand:
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23.07.2010
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WIDERRUFS- UND RÜCKGABEBELEHRUNG Nachdem die Informationspflichten im Fernabsatz mit den dazugehörigen Mustererklärungen jetzt im Art. 246 EGBGB geregelt sind, ist die Übernahme der Erklärungen jetzt relativ rechtssicher, jedenfalls nicht mehr von den Instanzgerichten angreifbar. Hier sind die Erklärungen im Volltext zu finden
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BGH IN CHEFKOCH.DE - HAFTUNG INTERNETPORTALBETREIBER § 8 - 10 TMG
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KONTROLLE IST NICHT IMMER BESSER In einer interessanten Entscheidung stellt der BGH jetzt klar, wann ein Portalbetreiber für Urheberrechtsverletzungen haftet.
Wichtig sei, ob sich der Betreiber den Inhalt der Seite, auch fremde Inhalte, im Einzelfall "zu eigen mache", z. B. indem er die Inhalte vor dem Einstellen auf Vollständigkeit kontolliere, sich umfassende Nutzungsrechte einräumen ließe oder auch die Inhalte zur kommerziellen Nutzung an Dritte anböte. Dann gelten die Haftungprivilegien der § 8-10 TMG nicht und der Portalbetreiber hafte auch für fremde Urheberrechtsverletzungen.
Wichtig ist auch, dass der BGH ausdrücklich auch die persönliche Täterhaftung der mitbeklagten Geschäftsführer annimmt.
Genaueres vom 1. Senat des BGH unter
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20.05.2010
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ACHTUNG DIENSTLEISTER: NEUE PFLICHTANGABEN Dienstleister müssen seit dem 17.05.2010 neue Informationspflichten beachten. Genaueres steht direkt in der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
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28.10.2009
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MUSIKINDUSTRIE vs. PRIVATKOPIE Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Musikindustrie gegen das Recht der Privatkopie wegen Umsatzeinbußen als unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen. Ob die Regelung des § 53 Abs. 1 UrhG rechtmäßig ist, blieb dabei außer Betracht, denn die Verfassungsbeschwerde kam zu spät.
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7.10.2009
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TELEFONWERBUNG & AGB & OPT-IN: NICHT IMMER ZULÄSSIG! Das OLG Köln hat klargestellt, dass auch in der vorformulierten Erklärung eines Verbrauchers, die erst durch das sogenannte Opt-In, also durch das Setzen eines Häckchens, wirksam wird, eine allgemeine Geschäftsbedingung zu sehen sein kann, die entsprechend an den AGB-Bestimmungen zu prüfen ist. Hier verstieß die Klausel "Ja ich bin damit einverstanden dass ich telefonisch/per eMail/ SMS/Post über interessante Angebote… informiert werde" gegen das Transparenzgebot und war damit zu unterlassen. Die gesamte Entscheidung ist zu finden unter
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7.10.2009
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IMMER INTERESSANT: URHEBERRECHT UND DESIGNSCHUTZ Welcher Designer hat noch nicht erschrocken davon gehört? Der Urheberrechtsschutz für Designprodukte ist immer schwierig zu erlangen. Gefordert wird von der Rechtsprechung ein "deutliches Überragen"der Durchschnittsgestaltung durch das Design. Das OLG Köln zeigt in seiner Kaminofen-Entscheidung sehr deutlich die Argumentationslinien für einen derartigen Schutz. Nachzulesen unter
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27.04.2009
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WIE MELDE ICH EINE MARKE AN? Eine kurze Einführung zum Thema inklusive kleiner Checkliste finden Sie auf dem Wirtschaftsprotal business-on unter dem folgenden Link:
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03.02.2009
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GOOGLE ADWORDS-WERBUNG ALS MARKENVERLETZUNG? In drei neueren Entscheidungen hat sich der BGH mit Fragen rund um die Verletzung von Kennzeichenrechten durch AdWords beschäftigt. Beim Online-Marketing stellt sich immer wieder die Frage, ob Marken oder Unternehmenskennzeichen als AdWords genutzt werden dürfen. Eine einheitliche Antwort bleibt jedoch schwierig. Der BGH hat den Fall einer tatsächlich wahrscheinlichen Markenverletzung dem EuGH vorgelegt. Der Vorlagebeschluss ist noch nicht veröffentlicht. In den anderen beiden Fällen waren schon keine Verletzungshandlungen i.S.d. Markengesetzes gegeben.
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1.9.2008
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ARBEITSLOSENGELD UND ELTERNZEIT Noch immer ist die Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Elternzeit und anschließender Kündigung nicht im Sinne der Eltern geklärt. Neben dem Bundessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht greifen erfreulicher Weise auch immer mehr Medien das Thema auf. So auch gestern MONA LISA vom ZDF,
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29.04.2008
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LET 'S GO WEST... Ab dem 1.5.2008 lautet unsere Kanzleianschrift:
Kluckstraße 36 10785 Berlin Tel. +49. 30. 23 09 08 – 0 Fax. +49. 30. 23 09 08 – 10

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14.04.2008
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RECHTSCHUTZVERSICHERUNG BEI MARKEN-, DESIGN- UND URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN Bisher scheiterten vielen kleinere und mittlere Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Verletzung Ihrer Marken, Designs oder Urheberrechte am Kostenrisiko. Schnell summieren sich in dieser komplexen Materie die Kosten auf 5-stellige Beträge. Dem setzt die GMP jetzt eine Rechtschutzversicherung im IP-Bereich entgegen, soweit hier bekannt, dürfte es die erste sein, die diesen Bereich abdeckt. Nicht abgedeckt sind wettbewerbsrechtliche Verletzungen. Alles in allen jedoch sehr interessant. Wir sind gespannt, wie sich das Produkt bewährt.
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25.9.2007
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AUCH STEUERBERATER DÜRFEN KUNDEN ABWERBEN Wie das Landgericht Berlin feststellte, darf grundsätzlich auch ein Steuerberater Kunden eines anderen abwerben. Denn dies steht als Ausfluss des freien Wettbewerbs jedem Gewerbetreibenden frei. Niemand hat Anspruch auf Erhaltung seines Kundenstammes, auch ein Steuerberater nicht. Dem steht § 32 BOStB nicht entgegen.
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18.9.2007
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PROMISCHUTZ WEITER AUSGEBAUT Wie schon berichtet haben Paparazzis in Deutschland schlechte Karten. Denn der BGH erkennt jetzt auch für Prominente, die früher bei Fotos als quasi vogelfrei behandelt wurden, ein Recht auf Privatsphäre an. In seiner neuesten Entscheidung (Az. VI ZR 164/06) zum abgestuften Schutzkonzept entschied der BGH, dass der Urlaub eines bekannten Fußballstars mit der Geliebten grundsätzlich kein zeitgeschichtliches Ereignis darstellt und zur Privatsphäre gehört. Daher ist für die Veröffentlichung von diesbezüglichen Fotos die Einwilligung der Betroffenen notwendig.
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2.8.2007
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BGH: FREMDE MARKE ALS METATAG Im AIDOL-Urteil klärt der BGH, dass die Verwendung fremder Marken auf der eigenen Website auch als Metatags oder "Weiß-auf-Weiß-Schrift" nur insofern erlaubt ist, als sich diese Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht. Fremde Marken dürfen also nur auf Internetseiten verwandt werden, die im Zusammenhang mit einem konkreten Angebot des jeweiligen Markenproduktes stehen.
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22.3.2007
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PFLICHTEN BEI GESCHÄFTSBRIEFEN Die Frage, was nun genau Geschäftsbriefe sind und welche Pflichtangaben hier enthalten sein müssen, stellt sich oft. Leider sind die Pflichten im Detail unterschiedlich und über verschiedene Gesetze verteilt. Die Handelskammer Hamburg hat eine brauchbare Übersicht erstellt:
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22.3.2007
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NEUES TELEMEDIENGESETZ IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1.3.2007 ersetzt das neue Telemediengesetz (TMG) die alten TDG, TDDSG und MdStV. Aufgrund von sehr ausgeweiteten Pflichten von Providern zur Herausgabe von Daten und vielen Unklarheiten ist das Gesetz umstritten. Welche tatsächlichen inhaltlichen Änderungen sich aus dem TMG ergeben werden, bleibt abzuwarten.
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13.3.2007
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BGH: ABSOLUT RELATIV In einer Reihe neuer "Caroline-Fälle" des Ehepaars von Hannover gegen verschiedene Presseverlage hat der BGH das Spannungsverhältnis zwischen der PRESSEFREIHEIT und dem Schutz der PRIVATSPHÄRE mit Blick auf die Rechtsprechung des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes neu gewichtet. Danach muss neuerdings der Informationswert der Berichterstattung auch bei "absoluten Personen der Zeitgeschichte" berücksichtigt werden. Entsprechend tritt der Schutz der Persönlichkeit auch bei bekannten Politikern, Künstlern, Sportlern, etc. in Deutschland nicht mehr grundsätzlich hinter der Pressefreiheit zurück, wenn die Berichterstattung NUR DIE BLOSSE NEUGIER BEFRIEDIGT und nicht zu einer DEBATTE MIT SACHGEHALT beiträgt. Wo genau die Grenzen liegen, wird die Rechtsprechung noch bestimmen müssen. Jedenfalls sind "absolute" Personen der Zeitgeschichte jetzt "relativ" besser geschützt und etwas Absolutes entfällt bekanntlich bei Relativierung.
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19.02.2007
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MERKBLATT ZUM ALLGEMEINEN GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG) Jeder Arbeitgeber ist nach § 12 Abs. 1 AGG verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers vor Benachteiligungen zu treffen. Dazu soll er auf die Unzulässigkeit der Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Um möglichen Schadensersatzansprüchen entgegenzuwirken, ist ein umfassendes Informations-Merkblatt für die Arbeitnehmer geeignet, wie es vom IWW zur Verfügung gestellt wird. Zum kostenlosen Download
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18.01.2007
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UNWIRKSAME AGB - EIN WETTBEWERBSVERSTOSS? In der heißumstrittenen Frage, ob im Internet veröffentlichte UNWIRKSAME AGB gem. § 4 Nr.11 UWG wettbewerbswidrig und damit abmahnbar sind, hat das Hanseatische OLG anders als das Kammergericht angenommen, dass eine Wettbewerbswidrigkeit nur vorliegt, wenn die Klausel sich bei der Nachfrageentscheidung des Verbrauchers auswirkt und nicht erst bei der Durchführung des Vertrages.
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14.12.2006
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MARKENVERLETZUNG DURCH SPAM, OLG Karlsruhe Wie das LG Mannheim hat auch das OLG Karlsruhe eine Verletzung des Rechts an der Marke "hotmail" angenommen, da hotmail in der Absenderadresse von Spammails auftauchte, die über diesen Provider versandt wurden. Microsoft hatte als Inhaber der Marke "hotmail" gegen den Spammer geklagt. Der Spammer hatte in der Vergangenheit Webseiten mit kostenpflichtigen u.a. pornographischen Inhalten angeboten. Das OLG sah in der Versendung von Spam mit der Marke hotmail in der Absenderbezeichnung eine markenmäßge Nutzung.
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4.12.2006
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AUCH WERBUNG KANN SATIRE SEIN Im Allgemeinen muss kein Promi dulden, dass sein Abbild unerlaubt für Werbezwecke eingesetzt wird. Er kann Unterlassung, die angemessene Lizenzgebühr oder sogar Schadensersatz fordern. Dies gilt jedoch nicht in allen Fällen. Nach einer neueren Entscheidung des BGH zu §§ 22, 23 KunstUrhG, §§ 812, 823 BGB kann eine Güterabwägung im konkreten Fall dazu führen, dass die Verwendung eines Bildnisses in einer Werbeanzeige, die sich satirisch mit einem aktuellen Tagesereignis auseinandersetzt, vom Betroffenen hingenommen werden muss.
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22.11.2006
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TELEFAX-WERBUNG AUCH BEI GEWERBETREITBENDEN WETTBEWERBSWIDRIG Der BGH stellte in einer neuen Entscheidung erneut klar: Eine per TELEFAX UNAUFGEFORDERT übermittelte Werbung ist auch gegenüber GEWEWRBETREIBENDEN grundsätzlich als WETTBEWERBSWIDRIG anzusehen. Daran ändert auch nichts, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden.

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19.10.2006
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BGH SETZT ANFORDERUNGEN FÜR IMPRESSUM HERAB Laut BGH sei es nicht ohne weiteres notwendig, dass der Impressumslink sich auf der Homepage einer Website befindet. Auch ein Impressumslink auf der Kontaktseite kann ausreichend sein, wenn diese von der Homepage aus erreichbar sei. Damit hat der BGH für größere Rechtssicherheit gesorgt. Eine Abmahnung wegen falschen Impressums ist entsprechend an höheren Maßstäben zu messen.
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18.09.2006
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HAFTUNG VON FORENBETREIBERN In einem vielbeachteten Urteil zur Haftung von Forenbetreibern stellt das OLG Hamburg fest, dass eine Haftung im Regelfall nicht in Betracht kommt, wenn nicht der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Betreibers wieder. Etwas anderes kann sich allerdings ergeben, wenn der Betreiber selbst vorhersehbar rechtswidrige Beiträge provoziert hat oder wenn in dem Forum schon rechtsverletzende Beiträge angezeigt wurden und damit die Gefahr einer Rechtsverletzung quasi auf der Hand lag.
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30.05.2006
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MEHR ARBEITSLOSENGELD FÜR ELTERN Gestern konnten wir vor dem Sozialgericht Berlin für unsere Mandantin und andere Mütter und Väter ein wohl bahnbrechendes Urteil erstreiten. Eltern, die nach der Elternzeit arbeitlos werden, können danach auf ein genauso hohes AlG hoffen, als wenn es die Unterbrechung durch die Elternzeit nicht gegeben hätte. Bleibt abzuwarten, ob die Agentur für Arbeit Rechtsmittel einlegt. Die Sprungrevision zum Bundessozialgericht ist zugelassen.AktZ: Sozialgericht Berlin S 77 AL 961/06 http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1384997/1384997.html; http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/123814.html
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NEU: ZUR HAFTUNG VON LIMITED GESCHÄFTSFÜHRERN
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BGH: HAFTUNGSMASSSTAB GEKLÄRT Geschäftsführer und Gesellschafter einer ordnungsgemäß gegründeten Private Limited Company mit dem tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland haften nur nach englischem Recht und nach deutschem Deliktsrecht. Eine Ausdehnung der deutschen Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG auf die englische Gesellschaft ist unzulässig. Dies gilt auch bei fehlender Eintragung der Ltd. als Zweigniederlassung ins deutsche Handelsregister. Mehr:
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